FAQ zum Bewerbungsprozess

Sollten Sie hier keine Antwort auf Ihre Fragen finden, können Sie sich jederzeit an unser Projektbüro wenden kontakt@thepowerofthearts.de

1Wer kann sich für den Kunst- und Kulturförderpreis The Power of the Arts bewerben?
 
Bewerben können sich gemeinnützige Institutionen, die sich mit ihren Projekten und Initiativen im Bereich Kunst und Kultur für soziale und kulturelle Gleichberechtigung aller Menschen einsetzen und mit dem Ziel einer offenen, vielfältigen und demokratischen Gesellschaft strukturelle, soziale und kulturelle Barrieren abbauen. Die Auszeichnung wird für Projekte oder Konzepte vergeben, die noch vor ihrer Realisierung stehen oder gerade erst begonnen haben. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Gemeinnützigkeit der einreichenden Institution/Organisation, die ihren Sitz in Deutschland haben muss. Zudem müssen alle Projektbeteiligten volljährig sein und das Vorhaben muss sich überwiegend an Menschen ab 18 Jahre richten.
2Wie viele Projekte werden ausgezeichnet?
 

Prämiert werden 2024 fünf Projekte oder Konzepte mit einer Summe von jeweils 50.000 Euro.

3Wie findet die Auswahl der Projekte statt?
 

Das Juryverfahren von The Power of the Arts erfolgt in zwei Stufen. Alle Bewerbungen werden im Rahmen dieses Verfahrens vollumfänglich berücksichtigt und begutachtet. Einreichungen nicht gemeinnütziger Organisationen und Projekte mit Menschen unter 18 Jahren als Projektbeteiligte oder explizite Zielgruppe sowie mit einem ungültigen Budgetplan werden aus formalen Gründen ausgeschlossen. Der Jury wird eine Vorselektion von Projekten für die Entscheidung über die Preisträgerprojekte vorgeschlagen. Die Jury erhält außerdem eine Liste aller eingereichten Bewerbungen und hat die Möglichkeit, weitere Bewerbungen zu sichten und bei der Auswahl der Preisträgerprojekte zu berücksichtigen.

In der Jury von The Power of the Arts wirken Persönlichkeiten aus Kunst und Kultur mit, die hohe, international anerkannte fachliche Expertise mitbringen und ihrerseits für die Vielfalt unserer Gesellschaft stehen. Die Jury wird jedes Jahr neu durch die Philip Morris GmbH als Träger der Initiative The Power of the Arts berufen. Die Mitglieder der Jury finden Sie auf der Webseite. Die meisten Jurymitglieder sind seit der ersten Ausschreibung dabei, Wechsel in der Besetzung sind möglich, wenngleich es beabsichtigt ist, den Förderpreis entlang eines fortgesetzten Diskurses inhaltlich und qualitativ weiterzuentwickeln. Die Jury strebt im Auswahlprozess und in der Debatte um die Preisträgerprojekte größte Fachlichkeit, Wertschätzung und Respekt an.

4Kann ich mich mit einem Projekt bewerben, das schon einmal durchgeführt wurde und erneut durchgeführt werden soll?
 
Ja, das ist möglich. Hierbei ist es von Vorteil, den Fokus der Projektbeschreibung auf die potentielle Evaluation und Weiterentwicklung, die das Projekt erfahren hat, zu legen.
5Kann ich mich als freie Band, freies Ensemble oder freie:r Künstler:in bewerben?
 
Freischaffende Akteur:innen können sich bewerben, wenn sie ein Konzept und/oder Projekt in Trägerschaft einer als gemeinnützig geltenden Organisation (gGmbH, eingetragener Verein, öffentlich-rechtliche Anstalt etc.) umsetzen. Diese muss dann auch im Feld „Name der Organisation, des Trägers oder Veranstalters“ angegeben sein (siehe Online-Bewerbungsformular).
6Wie läuft die Bewerbung für The Power of the Arts ab?
 

Für eine Bewerbung bei The Power of the Arts sind folgende Schritte notwendig:

  • Registrieren Sie sich ab dem 15. April 2024 auf www.thepowerofthearts.de unter dem Menüpunkt „Bewerbung“.
  • Im Anschluss bekommen Sie Ihre Login-Daten per Mail zugesendet.
  • Mit diesen Daten können Sie sich anmelden und sofort mit der Bewerbung beginnen.

Alternative Bewerbungsmöglichkeit: Bewerber:innen, die aufgrund einer Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, die Bewerbung über das Formular einzugeben, bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Projektbüro. Gerne suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach einer geeigneten Form, um Ihre Bewerbung eingeben zu können – z.B. per Interview (Audio/Video). Sie erreichen das Projektbüro unter 030 53 00 29 45 oder per Mail: kontakt@thepowerofthearts.de. Bitte beachten Sie, dass wir hierfür etwas Vorlauf benötigen und melden sich unbedingt rechtzeitig vor dem Bewerbungsende – spätestens bis Fr. 31. Mai 2024 – damit die Bewerbungsfrist eingehalten werden kann.

Bewerbungsschluss ist 14. Juni 2024, 24.00 Uhr. Die technische Betreuung erfolgt an dem Tag nur bis 18.00 Uhr.

7Ich habe keine Bestätigungsmail erhalten.
 

Die Bestätigung Ihrer Bewerbung wird automatisch versandt. Sollten Sie diese nicht erhalten haben, prüfen Sie bitte zunächst, ob Sie Ihre E-Mail-Adresse ohne Tippfehler angegeben haben und überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner. Sollten Sie die E-Mail dennoch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Projektbüro unter kontakt@thepowerofthearts.de oder telefonisch unter 030 53 00 29 45.

8Kann ich meine Bewerbung in einer anderen Sprache einreichen?
 

Bewerbungen werden ausschließlich in deutscher und englischer Sprache akzeptiert.

9Wie gestalte ich die finanzielle Kalkulation in der Bewerbung?
 

In der Bewerbung müssen Angaben zur finanziellen Gestaltung des Projekts gemacht werden. Dazu steht eine editierbare PDF-Datei – der Budgetplan – zum Download zur Verfügung. Diesen müssen Sie herunterladen, ausfüllen und in einem nächsten Schritt wieder hochladen. Bei Ausgaben, die zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht exakt beziffert werden können, bitten wir Sie um eine Kalkulation der entsprechenden Positionen, indem Sie durch Recherche einen möglichst realistischen Wert ermitteln, der als Platzhalter für endgültige Summen steht.

10Wie kann ich die eingegebenen Daten im Online-Formular zwischenspeichern?
 
Die Bewerbung im Onlineformular erfolgt in mehreren Einzelschritten, die jeweils eine oder mehrere Abfragen bzw. Uploads beinhalten. Sie können Ihre Eingaben zwischenspeichern und das Formular jederzeit weiterbearbeiten. Bitte beachten Sie, dass das Zwischenspeichern nur funktioniert, wenn Sie alle Felder eines Schrittes ausgefüllt und alle notwendigen Dokumente hochgeladen haben. Sollten Sie auf einzelne Fragen noch keine Antwort wissen oder ein Anhang fehlen, verwenden Sie bitte einen Platzhalter. Bis zur finalen Zusendung können Sie alle Eingaben editieren. Nach dem Absenden ist keine Bearbeitung mehr möglich.
11Warum sind die Dateinamen der eingereichten PDF-Dokumente verändert?
 

Alle Dokumente werden beim Upload automatisch umbenannt, ganz gleich, unter welchem Namen Sie diese gespeichert haben. Dies dient der absolut sicheren Zuweisung zu Ihrem Projekt und ist so gewollt.

12Kann ich meine Bewerbung nach dem Absenden noch ändern?
 

Wenn Sie Ihre Bewerbung einmal abgeschickt haben, können Sie keinerlei Änderungen mehr daran vornehmen. Ebenso darf das Wettbewerbsbüro keine Änderungen in den eingetroffenen Bewerbungen vornehmen. Vergewissern Sie sich also, dass Ihre Angaben bei Absendung der Bewerbung vollständig und korrekt sind. Eine erneute Freischaltung durch das Projektbüro ist nicht möglich.

13Wann ist mit einer Entscheidung der Jury zu rechnen?
 

Die Entscheidung über die Preisträgerprojekte trifft die Jury im Herbst 2024. Im Anschluss werden alle Bewerber:innen durch das Wettbewerbsbüro über den Ausgang der Jurysitzung in Kenntnis gesetzt.

14Welche Unterlagen sind für die Auszahlung des Preisgeldes an die Preisträgerprojekte erforderlich?
 

Folgende Unterlagen sind von den Preisträgerprojekten vor der Auszahlung des Preisgeldes zur Verfügung zu stellen: aktueller Freistellungsbescheid, Jahresbericht sofern vorhanden, letzter Jahresabschluss, Satzung oder Geschäftsordnung, Antragsformular für das Preisgeld und ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan des Projekts.

15Müssen die ausgezeichneten Projekte auf die Förderung durch The Power of the Arts hinweisen?
 

Alle projektbezogenen Medien (z. B. Ton- und Bildtonträger, Plakate, Flyer, Bücher, Filmprodukte, Einladungskarten, Internet-Auftritte, Pressemitteilungen; Presseeinladungen, Programme) sind mit dem Förderhinweis „Gefördert von:“ und dem Preisträger-Logo von The Power of the Arts mit dem Hinweis auf den Förderer, die Philip Morris GmbH, zu versehen.

16Muss das Preisgeld vollständig verwendet/ausgegeben werden?
 

Ja, das Preisgeld in Höhe von 50.000 Euro muss vollständig verwendet und ausgegeben werden. Die tatsächlichen Kosten müssen nach Projektende nachgewiesen werden. Änderungen inhaltlicher wie finanzieller Art während der Projektlaufzeit müssen genehmigt werden.

17An wen wende ich mich mit weiteren Fragen?
 

Für alle Fragen inhaltlicher Art sowie für technische Hilfe bei der Online-Bewerbung stehen die Kolleg:innen des Projektbüros gerne zur Verfügung. Sie erreichen sie unter 030 53 00 29 45 montags bis freitags zwischen 10 und 17 Uhr sowie per E-Mail an kontakt@thepowerofthearts.de.

Bitte beachten Sie, dass es gegen Ende der Bewerbungsfrist zu erhöhten Beratungsnachfragen kommt und Sie dann mit Wartezeiten rechnen müssen. Wenden Sie sich daher gerne schon so früh wie möglich mit Ihren Fragen an das Projektbüro.

18Wie ist die Verbindung der Philip Morris GmbH zu The Power of the Arts?
 

Der Kunst- und Kulturförderpreis The Power of the Arts wurde 2017 von der Philip Morris GmbH initiiert. Die Fördergelder sowie die gesamte Infrastruktur des Wettbewerbs werden von der Philip Morris GmbH gestellt. Der Förderpreis ist inhaltlich in keiner Weise mit den Produkten des Unternehmens verbunden.

Die Förderung von gemeinnützigen Projekten steht in der langjährigen Tradition des sozialen und kulturellen Engagements der Philip Morris GmbH: Die Philip Morris GmbH fördert Projekte für sozial und körperlich Benachteiligte, Projekte gegen häusliche Gewalt, Projekte zur Förderung von Frauen, für Bildung sowie einkommensschaffende Maßnahmen für junge Erwachsene. Seit den 60er Jahren ist das Unternehmen auch als Förderer großer Sammlungen, Ausstellungen und Künstler:innen bekannt. Seit 2017 verbindet das Unternehmen mit The Power of the Arts nun beide Aspekte und unterstützt gemeinnützige Institutionen, die sich mit den Mitteln von Kunst und Kultur für die gesellschaftliche Teilhabe für alle einsetzen.

Das gesellschaftspolitische Engagement des Unternehmens, umfasst weitere Maßnahmen. Mit der Studie Wie wir wirklich leben untersucht es gemeinsam mit dem Rheingold Institut, was Bürger:innen von der Politik erwarten und wie sie in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden wollen. Im Jahr 2021 initiierte die Philip Morris GmbH den Award Power for Democracy für Projekte, die sich für die Stärkung der Demokratie einsetzen.