Teilnahmebedingungen 2024
The Power of the Arts ist ein von der Philip Morris GmbH initiierter Kunst- und Kulturförderpreis. Der Wettbewerb wurzelt in dem Vertrauen auf die Kraft der Künste für die Gestaltung einer offenen, vielfältigen und demokratischen Gesellschaft.
The Power of the Arts fördert Projekte und Konzepte von gemeinnützigen Organisationen, die mit den Mitteln von Kunst und Kultur die kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen, unabhängig von ihrer sozialen Lage, ihres Bildungsstands, einer Beeinträchtigung oder ihrer Herkunft ermöglichen.
The Power of the Arts fördert 2024 insgesamt fünf Projekte oder Konzepte aus aus allen künstlerischen Sparten sowie disziplinübergreifend mit einer Summe von jeweils 50.000 Euro.
Indem der Förderpreis The Power of the Arts Kulturschaffende bei der Gestaltung zweckfreier Räume für Verständigung, Diskurs und Kollaboration unterschiedlicher Menschen unterstützt, leistet er einen wirkungsvollen Beitrag für das Zusammenleben in Gesellschaft und setzt ein Zeichen für Dialog, Freiheit und Demokratie.
Eine unabhängige Jury entscheidet im Herbst 2024 über die Preisträger:innen. Die Jury besteht aus Personen aus Kunst- und Kultur sowie angrenzenden Disziplinen und wird durch die Philip Morris GmbH als Initiator und Förderer von The Power of the Arts berufen.
The Power of the Arts wird von folgenden Organisationen und Unternehmen durchgeführt: International Giving Foundation des Deutschen Stiftungszentrums im Stifterverband, Netzwerk Junge Ohren e. V. und Boros GmbH.
Für den Förderpreis The Power of the Arts 2024 können sich anerkannt gemeinnützige Organisationen in Deutschland bewerben, die sich mit ihren kulturellen Projekten und Initiativen für soziale und kulturelle Gleichberechtigung und Teilhabe aller Menschen im Sinne der Ausschreibung einsetzen. Interdisziplinäre und spartenübergreifende Projekte sind ausdrücklich zur Bewerbung zugelassen. Pro Organisationen kann ein Konzept oder ein Vorhaben pro Jahr eingereicht werden. Alle Projektbeteiligten müssen volljährig sein und das Vorhaben muss sich überwiegend an Menschen ab 18 Jahre richten. Berücksichtigt werden Konzepte und Vorhaben mit einem Realisierungszeitraum zwischen dem 01.01.2025 und dem 31.12.2026. Vorhaben, die bereits vor dem 01.01.2025 begonnen werden, können für den Preis berücksichtigt werden, sofern die Finanzierung bis zum Beginn der Förderung durch The Power of the Arts durch andere Mittel gesichert ist.
Alle Bewerber:innen und ihre Projektbeteiligten verständigen sich auf die Ziele des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen.
Alle Bewerbungen werden über das Online-Formular in deutscher Sprache oder englischer Sprache auf der Website von The Power of the Arts www.thepowerofthearts.de/bewerben bzw. www.thepoweroftheart.de/en/apply eingereicht.
Über das Online-Formular werden abgefragt:
- Beschreibung des Konzept- oder Projektvorschlags in seinen Zielen, seiner künstlerischen Grundidee, Umsetzung und Zielgruppen
- Kosten- und Finanzierungsplan für das genannte Konzept oder Projekt mit konkreter Benennung der Verwendung der Auszeichnungssumme in Höhe von 50.000 EUR. Verwenden Sie dazu ausschließlich das interaktive PDF-Formular (Download hier), eigene Formulare werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbung wird dadurch ungültig.
- Einverständniserklärung zur Übertragung einfacher Nutzungsrechte für Bewegt- und Bildmaterial
- Nachweis für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit (aktueller Freistellungsbescheid) oder ein Nachweis, dass diese beantragt wurde.
- Einverständniserklärung zu den Zielen des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Vielfalt Kultureller Ausdrucksformen
Alternative Bewerbungsmöglichkeit: Bewerber:innen, die aufgrund einer Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, die Bewerbung über das Formular einzugeben, bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Projektbüro. Gerne suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach einer geeigneten Form, um Ihre Bewerbung eingeben zu können – z.B. per Interview (Audio/Video). Sie erreichen das Projektbüro unter 030 53 00 29 45 oder per Mail: kontakt@thepowerofthearts.de. Bitte beachten Sie, dass wir hierfür etwas Vorlauf benötigen und melden sich unbedingt rechtzeitig vor dem Bewerbungsende – spätestens bis Fr. 31. Mai 2024 – damit die Bewerbungsfrist eingehalten werden kann.
Ergänzend ist über die Upload-Funktion des Bewerbungsformulars folgendes einzureichen:
- Ein ausgefüllter Budgetplan, der als interaktives PDF-Formular zum Download zur Verfügung gestellt wird
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (vorzugsweise der letzte Freistellungsbescheid des Finanzamts)
Postalische Einsendungen werden nicht berücksichtigt.
- Jahresbericht sofern vorhanden
- Letzter Jahresabschluss
- Satzung oder Geschäftsordnung
- Antragsformular für das Preisgeld
- Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan für das Projekt
Mit der Annahme des Preisgeldes verpflichten sich die Preisträgerprojekte, das Preisgeld entsprechend der in der Bewerbung formulierten Ziele zu verwenden. Die Verwendung des Preisgeldes und die tatsächlichen Kosten müssen nachgewiesen werden und können durch den Förderer in einem Audit geprüft werden.
Sie erklären sich mit Ihrer Bewerbung bei The Power of the Arts damit einverstanden, dass Sie und Ihre Bewerbung/Ihre Institution genannt und in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit aller beteiligten Organisationen von The Power of the Arts und seiner Medienpartnerorganisationen dargestellt werden. Ausgenommen hiervon sind werbliche Zwecke im Sinne der Produktwerbung. Des Weiteren übertragen Sie für Ihre Bewerbung und Ihre Institution den beteiligten Projektpartnerorganisationen die einfachen Nutzungsrechte an jeglichem von Ihnen gesendeten Bildmaterial (bewegt/statisch) im Rahmen des Auswahlverfahrens. Sie bestätigen, dass die Zustimmung aller auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen für diese Nutzung vorliegt.
Alle projektbezogenen Medien (z. B. Ton- und Bildtonträger, Plakate, Flyer, Bücher, Filmprodukte, Einladungskarten, Internet-Auftritte, Pressemitteilungen; Presseeinladungen, Programme) sind mit dem Förderhinweis „Gefördert von:“ und dem Preisträger-Logo von The Power of the Arts mit dem Hinweis auf den Förderer, die Philip Morris GmbH, zu versehen.
Die Ausschreibung von The Power of the Arts beginnt am 15. April 2024. Die Bewerbung für The Power of the Arts kann nach vorheriger Registrierung über ein Online-Formular bis spätestens 14. Juni 2024, 24.00 Uhr eingereicht werden. Die technische Betreuung erfolgt an dem Tag nur bis 18.00 Uhr. Das Projektbüro von The Power of the Arts prüft die Bewerbungen auf formale Kriterien.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mitarbeiter:innen der durchführenden Organisationen und des Förderers sowie Mitglieder der Jury und deren Organisationen können an The Power of the Arts nicht teilnehmen.
Das Projektbüro von The Power of the Arts sowie alle beteiligten durchführenden Organisationen verpflichten sich, mit den persönlichen Daten der eingereichten Bewerbungen unter Beachtung der Bestimmung einschlägiger Rechtsnormen sorgfältig umzugehen. Die Daten werden ausschließlich zum Zweck des Auswahlverfahrens und der Durchführung von The Power of the Arts verarbeitet. Wenn Sie persönliche Daten eingeben, gestatten Sie uns damit die Speicherung und Nutzung im Sinne der Datenschutzgesetzgebung und dieser Erklärung.
Für den Fall, dass gegen Sie bzw. eine:n Vertreter:in Ihres Projekts oder Organisation im Zusammenhang mit der zu The Power of the Arts eingereichten Bewerbung rechtliche Schritte eingeleitet oder Verfahren anhängig sind oder sein werden, insbesondere wenn von Dritten die rechtliche Inhaberschaft rechtlich angefochten wird, behält sich Philip Morris GmbH als Förderer von The Power of the Arts vor, Sie jederzeit von The Power of the Arts und den sich anschließenden Veranstaltungen auszuschließen. Philip Morris GmbH behält sich als Förderer außerdem vor, Sie jederzeit von The Power of the Arts und den sich anschließenden Veranstaltungen auszuschließen, wenn deutlich wird, dass Sie bzw. ein:e Vertreter:in Ihrer Bewerbung sich nicht den freiheitlich demokratischen Grundwerten verpflichtet fühlt.